Stasiunterlagen-Gesetz ist kein Schlussstrich fuer Aufarbeitung
Stasiunterlagen-Gesetz ist kein Schlussstrich fuer Aufarbeitung
Stasiunterlagen-Gesetz ist kein Schlussstrich fuer Aufarbeitung
09. November 2006 - 827
Anlaesslich der Diskussion zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Stasiunterlagen-Gesetzes erklaeren der Berichterstatter der Arbeitsgruppe Kultur und Medien, Wolfgang Thierse, und der forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Joerg
Tauss:
Der in den Medien erhobene Vorwurf, der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Buendnis 90/Die Gruenen komme einem Schlussstrich der historischen und politischen Aufarbeitung der Taetigkeit des Ministeriums fuer Staatssicherheitsdienst gleich, ist schlichtweg falsch. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall.
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt zwei zentrale Ziele: Zum einen soll nach dem Auslaufen der Frist fuer die Regelanfrage zum Ende dieses Jahres, wie sie der Gesetzgeber bei der Verabschiedung im Jahr 1991 vorgesehen hat, eine differenzierte, sachgerechte und verhaeltnismaessige Ueberpruefungsmoeglichkeit fuer Personen in wichtigen gesellschaftlichen Funktionen und Bereichen geschaffen werden. Gegenueber der bisherigen Regelung bedeutet dies natuerlich eine Einschraenkung des Personenkreises. Aber dies ist nach 15 Jahren aus rechtsstaatlichen Erwaegungen nicht nur hinnehmbar, sondern auch geboten. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher Ueberpruefungsmoeglichkeiten fuer diejenigen Personenkreise geschaffen werden, die eine besondere gesellschaftliche Verantwortung tragen und die ein besonderes Vertrauen verlangen.
Voraussetzung fuer eine Ueberpruefung wird das Vorliegen eines tatsaechlichen Verdachtes.
Zugleich werden mit diesem Gesetzentwurf die Zugangsrechte fuer Wissenschaft und Forschung deutlich verbessert. Dies betrifft insbesondere den vereinfachten Zugang zu personenbezogenen Unterlagen von Verstorbenen, ohne die zahlreichen Forschungsvorhaben - beispielsweise zum 17. Juni 1953 - schlichtweg nicht moeglich sind. Darueber hinaus soll Wissenschaft und Forschung die Einsicht in die personenbezogenen Unterlagen ermoeglicht werden, soweit nicht die schutzwuerdigen Interessen der Betroffenen einer solchen Einsicht entgegenstehen. Damit wird die bisherige Benachteiligung der externen Forscher gegenueber den behoerdeninternen Wissenschaftlern beim Zugang zu den Unterlagen der Stasiunterlagenbehoerde beendet. Besserstellung von behoerdeninternen Wissenschaftlern gegenueber externen Forschern beendet. Ferner wird der Forschungszweck erweitert. Bisher erhielten Wissenschaftler nur dann Akteneinsicht, wenn sich die Untersuchungen mit der Aufarbeitung der Taetigkeit des Staatssicherheitsdienstes befassten. Kuenftig wird der Forschungszweck erweitert auf die Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR. Mit diesen verbesserten Zugangsmoeglichkeiten fuer Wissenschaft und Forschung wird ein wesentlicher und langfristiger Beitrag zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Taetigkeit des Ministeriums fuer Staatssicherheit - in Ost und West - geleistet.
Fuer die SPD-Bundestagsfraktion bekraeftigen wir, dass aus rechtsstaatlicher Perspektive eine solche differenzierte und verhaeltnismaessige Fortentwicklung der Ueberpruefungsmoeglichkeiten gegenueber einer blossen Aufhebung der Frist - wie sie der Gesetzentwurf des Bundesrates auf Initiative des Landes Thueringens vorsieht - eindeutig zu praeferieren ist. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Bundesministerium der Justiz in einer gutachterlichen Stellungnahme, auch wenn manche Abgeordnete der Unionsfraktion offensichtlich etwas anderes herauslesen wollen. Bereits bei den Ausschussberatungen im Bundesrat zur Gesetzesinitiative des Landes Thueringen hat sich die Bundesregierung fuer eine Regelung ausgesprochen, mit der nur noch bestimmte Personengruppen in Aemtern und Funktionen mit herausragender Bedeutung oder im Bereich der Aufarbeitung aufgrund tatsaechlicher Anhaltspunkte ueberprueft werden koennen. Sie hat in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Buendnis 90/Die Gruenen eine derartige Gesetzesinitiative vorbereiten, die diesen Vorstellungen der Bundesregierung entspricht. Unangemessen ist es dagegen, wenn einzelne Abgeordnete der Unionsfraktion versuchen, durch nichtexistierende 'Gutachten' und Festlegungen wider besseres Wissen ihre eigene Position zu untermauern.
Es bleibt fuer uns dabei: Wir wollen auf rechtstaatliche Weise und dem Rechtsfrieden dienend die historisch-wissenschaftliche und politisch-moralische Aufarbeitung des DDR-Unrechts fortsetzen.
© 2006 SPD-Bundestagsfraktion - Internet: http://www.spdfraktion.de
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