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Bildung und Kultur | 2006-11-11 05:11:10
Kulturwandel bei Steuersparmodellen - Weitere Erleichterungen für die Bürger
Kulturwandel bei Steuersparmodellen - Weitere Erleichterungen für die Bürger
Kulturwandel bei Steuersparmodellen - Weitere Erleichterungen für die Bürger Anlässlich der 2./.3. Lesung des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) am 9. November 2006 im Deutschen Bundestag erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Otto Bernhardt MdB:
Mit dem im Deutschen Bundestag am gestrigen Abend verabschiedeten Jahressteuergesetz 2007 beweist die Große Koalition erneut steuerpolitische Handlungsfähigkeit.
Im Rahmen dieses sog. Omnibusgesetzes mit zahlreichen überwiegend 'technischen' Steueränderungen hat sich die Große Koalition darauf verständigt, zeitnah die Einführung einer gesetzlichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle zu prüfen. Im Bericht des Finanzausschusses ist festgehalten, dass die Bundesregierung bis Mitte des Jahres 2007 dem Finanzausschuss entsprechende Vorschläge unterbreiten soll. Dieses Vorgehen beruht auf einer Forderung der Union, künftig rückwirkende Gesetze zur Vermeidung von missbräuchlichen oder unerwünschten Steuergestaltungen zu verhindern. Auch andere Staaten haben bereits gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, um gegen derartige Steuergestaltungen vorzugehen. Zu nennen sind insbesondere das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Kanada und die USA. Diese Staaten haben bereits Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle eingeführt.
Darüber hinaus konnte die Union weitere Erleichterungen für die Bürger durchsetzen. Die Pauschalbesteuerung bei Zuwendungen an Geschäftsfreunde usw. wird nicht 45 Prozent, sondern 30 Prozent betragen. Die zunächst vorgesehene monatliche Abgabe der zusammenfassenden Umsatzsteuermeldungen wird zurückgenommen.
Aus Sicht der Union ist es auch besonders erfreulich, dass die beabsichtigte Prüfung der Jahresbescheinigungen bei Kreditinstituten auf eine Systemprüfung beschränkt wird. Wie durch eine Erklärung im Bericht des Finanzausschusses deutlich wird, soll dies durch ein entsprechendes BMF-Schreiben sowie durch eine Änderung der Betriebsprüfungsordnung klargestellt werden.
Erleichterungen wird es auch beim Vorziehen der Rentenbezugsmitteilungen durch den Arbeitgeber geben. Hier haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, dass diesem Verfahren eine einfache und praktikable Handhabung zugrunde gelegt wird. Im Bericht des Finanzausschusses wurde ebenfalls nochmals festgehalten, dass die bislang anerkannten Zweckbetriebe auch künftig umsatzsteuerbegünstigt sind.
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